Allgemeine Geschäftsbedingungen | AGB

wep.agentur | André Ottlik | Schweinfurt, Sennfeld

Der Auftraggeber (Kunde) verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aufträge, die WEP.AGENTUR vom Kunden erteilt werden. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. „Ware“ im Sinne dieser AGB sind alle von WEP.AGENTUR hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, Videos, Werbeanzeigen, Internetseiten, Logos, Grafik-Layouts, Skizzen usw.)

 

II. Urheberrecht

1. WEP.AGENTUR steht das Urheberrecht an der Ware nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die von WEP.AGENTUR hergestellte Ware ist grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Kunden bestimmt.

3. Überträgt WEP.AGENTUR Nutzungsrechte an seiner Ware, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an WEP.AGENTUR.

5. Die Originaldaten der Ware (Bilddateien oder die offenen Layoutdaten) verbleiben bei WEP.AGENTUR. Eine Herausgabe an den Kunden erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

 

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Bildauffassung

1. Für die Leistungen von WEP.AGENTUR wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet

2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. WEP.AGENTUR bleibt es vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware Eigentum von WEP.AGENTUR.

4. Der Kunde erkennt die Bildauffassung und Gestaltung von WEP.AGENTUR mit Erteilung des Auftrages ausdrücklich an. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. WEP.AGENTUR behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

5. Zahlt der Kunde einen Auftrag nicht bar sondern per Rechnung, ist WEP.AGENTUR berechtigt eventuelle Datenträger, Rohdaten und hochauflösendes Bildmaterial bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten.

 

IV. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet WEP.AGENTUR für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. WEP.AGENTUR haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die WEP.AGENTUR oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

2 . WEP.AGENTUR verwahrt die Original-Ware sorgfältig. WEP.AGENTUR ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von aufbewahrte Original-Ware nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

 

V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Überlässt WEP.AGENTUR dem Kunden Ware zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählte Ware innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden bzw. zu löschen. Für verlorene oder beschädigte Ware kann WEP.AGENTUR, sofern WEP.AGENTUR den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen. Wird die Ware nicht in der 7 Tage-Frist an WEP.AGENTUR zurückgeschickt bzw. abgelehnt, gilt diese als angenommen und wird komplett in Rechnung gestellt.

2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die WEP.AGENTUR nicht zu vertreten hat, um mehr als 15 % überschritten, so erhöht sich das Honorar von WEP.AGENTUR, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält WEP.AGENTUR auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Kunden kann WEP.AGENTUR Schadensersatzansprüche geltend machen.

3. Liefertermine für Ware sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von WEP.AGENTUR bestätigt worden sind. WEP.AGENTUR haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4. Storniert der Kunde einen Auftrag, wird wie folgt berechnet:: Storno länger als 6 Wochen vor dem Termin: 10 %, Storno sechs (36 Tage) bis 4 Wochen (28 Tage) vor dem gebuchten Termin: 35 %, weniger als 28 Tage: 60 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen, wie z.B. Studioräume, Visagisten werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr von WEP.AGENTUR. Storno 24 Stunden vor dem Termin: 100 %

5. Beanstandungen, gleich welcher Art müssen innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Ware bei WEP.AGENTUR in schriftlicher Form eingehen. Nach dieser Frist gelten die Lieferungen als verbindlich angeommen.

 

VI. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden können gespeichert werden. WEP.AGENTUR verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

VII. Nutzung und Verbreitung

1. Die Verbreitung der Ware von WEP.AGENTUR im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Kunden bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen WEP.AGENTUR und dem Kunden gestattet.

2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von WEP.AGENTUR.

3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die WEP.AGENTUR auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von WEP.AGENTUR.

4. WEP.AGENTUR ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Kunden herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5. Wünscht der Kunde, dass WEP.AGENTUR ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

6. Hat WEP.AGENTUR dem Kunden Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung von WEP.AGENTUR verändert werden.

7. Der Kunde bzw. die Beteiligten erklären sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandene Ware zur Eigenwerbung/ zu Veröffentlichungen des Fotografen benutzt werden dürfen, z.B. im Internet, in Printmedien oder in Veröffentlichungen z.B. in Buchform. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

8. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Kunden; die Art und Weise der Übermittlung kann der Kunde bestimmen.

 

VIII. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz von WEP.AGENTUR. Vorbehalten wird das Recht, die AGB zu ergänzen oder zu ändern. Der Kunde erkennt durch Auftragserteilung die Lieferbedingungen von WEP.AGENTUR an. Sonstige zusätzlichen Vereinbarungen wie z.B. Verwendungszweck und Sonderwünsche bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.

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